Schutzgebiete: LKV kann Befahrungsverbote verhindern
Immer wieder drohen bei der Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten Einschränkungen für Paddler. In manchen Fällen gelingt es dem LKV jedoch, die Interessen des Kanusports zu wahren und Befahrungs- oder Betretungsverbote zu verhindern. Gelungen ist dies zum Beispiel bei der Lahe, der Ise, an der Aller und Nebenflüssen; an der Tideweser und an der Jeetzel gibt es konstruktive Gespräche zwischen dem LKV und dem jeweiligen Landkreis. Doch nicht alle Behörden bedenken die Besonderheiten des Natursports Paddeln oder berücksichtigen die Einwände des Verbandes.
Rund 40 Mal Stellung genommen
Seit 2017 hat der LKV zu mehr als 40 Schutzgebietsverfahren Stellung genommen. Betroffen waren große Gewässer wie Elbe, Weser, Ems, Dümmer und Steinhuder Meer, aber auch kleinere Flüsse wie die Gerdau, die Innerste, die Jeetzel und die Wümme. Bei den meisten handelt es sich um beliebte Paddelgewässer. Mit Ausnahme von sieben Fällen sahen die Verordnungsentwürfe Einschränkungen für Kanuten vor: Zur Palette gehören Uferbetretungsverbot, teilweise oder komplette Gewässersperrung und mangelhafte Ein- und Aussetzmöglichkeiten. In einem Fall wäre ein Kanuklub ganz von seinem Fluss abgeschnitten worden.
Erfolge für den Kanusport
Die meisten Verfahren sind noch im Gang, dennoch zeichnen sich einige Erfolge für den Kanusport ab: So konnten beispielsweise an der Lahe, an der Ohe und an der Ise einvernehmliche Befahrungsregelungen gefunden werden. Das vorgesehene Anlandeverbot an der Tideweser soll abgemildert werden. Nicht berücksichtigt wurden hingegen die Argumente des LKV an der mittleren Gerdau und an der Mittelweser.
Wo möglich, nimmt der LKV frühzeitig Kontakt zu den Behörden auf und versucht bereits im Vorfeld Lösungen anzubieten, die sowohl den Interessen der Kanuten als auch des Naturschutzes gerecht werden.
Naturschutzbehörden besonders aktiv
In den vergangenen Monaten haben die Landkreise in Niedersachsen vermehrt Schutzgebietsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist, dass bis Ende 2018 alle Gebiete, die das Land gegenüber der Europäischen Union nach der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie gemeldet hat, nach deutschem Naturschutzrecht geschützt werden müssen. Es ist zu erwarten, dass noch etliche neue Schutzgebietsverfahren eröffnet werden.
Verband nicht automatisch beteiligt
Damit der Landes-Kanu-Verband überhaupt in den Ausweisungsverfahren gehört wird, muss er sehr aufmerksam sein: Nicht alle Unteren Naturschutzbehörden denken überhaupt daran, ihn direkt oder über den Landes-Sportbund zu beteiligen. Wenn zudem die örtlichen Kanuvereine keine Kenntnis davon haben, was an ihren Gewässern geplant ist, kann es passieren, dass eine Verordnung ohne Stellungnahmen aus dem Kanusport erlassen wird. Daher hat der LKV das Niedersächsische Umweltministerium gebeten, die Landkreise auf die mögliche Betroffenheit von Wassersportlern hinzuweisen. Außerdem sind alle Kanuvereine und die Paddler selbst aufgefordert, auf Schutzverfahren und zum Beispiel öffentliche Auslegungen zu achten und sie dem LKV zu melden..
Eine Übersicht über die Schutzgebietsverordnungen, zu denen der LKV Stellung genommen hat, befindet sich hier.
Bild zur Meldung: Die untere Wörpe im Landkreis Osterholz-Scharmbeck soll oberhalb des Hainstaus gesperrt werden