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Neue Nutzungsordnung für die Kanusportanlage Bischofsmühle in Hildesheim

05. 03. 2019

Für die künstliche Wildwasserstrecke an der Bischofsmühle in Hildesheim ist eine neue Nutzungsordnung in Kraft getreten.

 

Die Anlage dient der Förderung des Kanusports, hauptsächlich den Disziplinen Slalom, Wildwasser, Kanu-Freestyle, Sicherheit und Kanuwandersport sowie Schul- Kanusport. Durch Vertrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Kanu- und Segel-Gilde Hildesheim (KSGH) erfolgt die Koordination der Nutzungstermine durch die KSGH.

 

Terminwünsche von Schulen, Vereinen, Verbänden und anderen Kanusportgruppen werden für den Zeitraum vom 01. März bis zum 15. Oktober jedes Jahres entgegengenommen und koordiniert. Anfragen sind schriftlich zu richten an Koordinatorin Diane Wartinger, Tel.: +49 (0)173 8957970, E-Mail: dhswartinger@gmx.de.

 

Ab sofort werden mit der Terminbestätigung zwei Exemplare der Nutzungsordnung zugestellt. Ein Exemplar muss unterschrieben zurückgesandt werden. Erst danach ist der Termin verbindlich.

 

Weitere Details zu den Nutzungsbedingungen und den Kosten sind im anliegenden PDF nachzulesen.

 

Bild zur Meldung: Training an der künstlichen Kanustrecke Bischofsmühle in Hildesheim