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Wanderfahrerabzeichen: Sonderregelung auch für das "Corona"-Jahr 2021

14. 04. 2021

Wegen der Einschränkungen, die uns in der aktuellen Situation auferlegt sind, ist auch der Kanusport nur eingeschränkt möglich. Insbesondere Gemeinschaftsfahrten können aktuell nicht durchgeführt werden.

Der DKV hat daher die Ausnahmeregelungen im Wanderfahrerwettbewerb für die Saison 2020 für die Erwachsenen nun auch für die Saison 2021 unverändert beschlossen:

 

Erwachsene:

Gemäß DKV-Wandersportordnung wird für das Bronze-Abzeichen (Neuerwerb und Wiederholung) eine Gemeinschaftsfahrt vorgegeben. Diese entfällt ersatzlos.

Die Kilometeranforderung wird um 50 % reduziert (alle Kategorien, Normaljahr / Ausnahme 2020 + 2021):

Damen                                                                             mind. 500 km                250 km

Damen (mit Behinderung)                                               mind. 400 km                200 km

Damen Seniorinnen ab 70 Jahren                                   mind. 400 km                200 km

Damen Seniorinnen (mit Behinderung) ab 70 Jahren      mind. 325 km                163 km

Herren                                                                             mind. 600 km                300 km

Herren (mit Behinderung)                                                mind. 500 km                250 km

Herren Senioren ab 70 Jahren                                        mind. 500 km                250 km

Herren Senioren (mit Behinderung) ab 70 Jahre             mind. 425 km                213 km


Sowohl die Anforderungen für die Wanderfahrerabzeichen Silber und Gold bleiben unverändert,

wie auch das Globus-Abzeichen davon nicht betroffen ist.
Das Elektronische Fahrtenbuch (eFB) wird entsprechend angepasst. Auswirkungen der Änderung

auf das DOSB Sportabzeichen können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erkannt werden.

 

Die Kanujugend hatte für 2020 folgende Änderungen an den Wanderfahrer-Abzeichen beschlossen:

 

Kanujugend:

Für Schüler und Jugendliche wurde folgende Regelung getroffen:

Alle Schüler und Jugendlichen, die in der Saison mindestens 10km gepaddelt sind, bekommen die Leistungen der folgenden Saison 2021 auch auf die Saison 2020 angerechnet.

 

Wer also 2020 die Mindest-Leistung von 10 km erreicht hat und dann in der Saison 2021 z.B. 300 km paddelt, bekommt für die Saison 2020 10km+300km = 310km und für die Saison 2021 die 300km angerechnet.

 

Damit wird es möglich, das Schüler bzw. Jugendliche das für ihre in der Saison 2020 Altersstufe geltende WFA doch noch erreichen können, wenn Corona die entsprechenden Leistungen in 2020 verhindert hat. Wer 2021 schon als Erwachsener gilt, kann dann dennoch noch das Jugend-Gold WFA erreichen, wenn mit Einrechnung der Leistungen von 2021 die Bedingungen in 2020 erfüllt werden.

 

Kanujugend 2021

Für 2021 hat die Kanujugend ebenfalls Erleichterungen beschlossen. Wie bei den Erwachsenen sollen km-Anforderungen reduziert werden, die Anforderung Gemeinschaftsfahrten entfallen und ggfs noch fehlende Schulungen in der Kanujugend bis 2023 noch nachgholt werden können.

Details der Umsetzung sind hier noch in Abstimmung.