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Erfolg für den Kanusport

15. 01. 2021

Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (NSG-HA) ist in Kraft getreten.

 

Wir haben für den organisierten Kanusport einen großartigen Erfolg erzielt. Die Region Hannover hatte in ihrer ursprünglichen Version der Verordnung umfangreiche Sperrungen für den Wassersport vorgesehen. Durch den öffentlichen Widerstand aus den Vereinen in der Presse und mit Unterstützung des Landes-Sportbundes Niedersachsen ist es dem LKV gelungen so umfangreiche Änderungen einzubringen, dass der Verordnungsentwurf von der Region zurückgezogen und überarbeitet wurde. Unsere Stellungnahme umfasste insgesamt 15 Seiten plus Anlage.

 

Im Anhang befindet ein Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 02-2021 der Region Hannover vom 14.01.2021 mit der Verordnung zum NSG „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (NSG-HA 239). Diese ist mit der Verkündung in Kraft getreten.

 

In der VO wurden unsere Anregungen alle berücksichtigt. Mehr war nicht zu erzielen. Die Sperre im südlichen Bereich verlängert sich in den Wintermonaten vom 1. Nov. bis zum 31. März sowie zu Himmelfahrt auf dem gesamten Bereich. Die Bootshäuser wurden aus dem VO-Gebiet heraus genommen. Die DKV-Kanuten werden eindeutig besser gestellt als nicht organisierte Freizeitpaddler! Es ist von Vorteil Mitglied im DKV zu sein.

 

Unsere Bemühungen haben Erfolg gehabt.

Vielen Dank an alle Unterstützer!

 

Hier der für uns wichtige Teil der Verordnung für den eiligen Leser:

 

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leineaue

zwischen Hannover und Ruthe“ in den Städten

Hemmingen, Laatzen und Pattensen sowie der Landeshauptstadt

Hannover, Region Hannover und

der Stadt Sarstedt, Landkreis Hildesheim (Naturschutzgebietsverordnung

„Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ - NSG-HA 239)

 

 

§ 5

  Freistellungen

(1) Die in den Absätzen 2 bis 9 und 11 aufgeführten

Handlungen oder Nutzungen sind von den Verboten

des § 4 Absätze 1 und 2 freigestellt.

.

                              .

11. das Durchfahren des NSG mit kleinen Fahrzeugen

ohne Eigenantrieb im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1

des Niedersächsischen Wassergesetzes

a) auf der Leine vom Bootsanleger Ohestraße bis

zur L 389 ganzjährig, mit Ausnahme von Himmelfahrt.

Das Anlanden ist ausschließlich an

den vorhandenen Anlegestellen zulässig,

b) auf der Leine von der B 443 bis zum Bootsanleger

Ohestraße ohne Anlanden ganzjährig, mit

Ausnahme von Himmelfahrt, ausschließlich

für im Deutschen Kanuverband organisierte

Kanuten und im Deutschen Ruderverband

organisierten Ruderern mit entsprechender

Bootskennzeichnung,

c) auf der Leine von der Ruther Straße bis zur B

443 und auf der Innerste ohne Anlanden in

der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober, mit

Ausnahme von Himmelfahrt, ausschließlich

für im Deutschen Kanuverband organisierte

Kanuten und im Deutschen Ruderverband

organisierten Ruderern mit entsprechender

Bootskennzeichnung,

 

Es ist der Erfolg unserer konsequenten Verhandlungsstrategie, die die Ausbildung und das Können von organisierten Kanuten herausstellen sowie das verantwortungsbewusste Verhalten von Kanuten in der Natur.

So wurden mit öffentlichem Druck über die Presse und den Medienanstalten bereits 2019 und 2020 für die Ilmenau zwischen Uelzen und Lüneburg vor den Toren Hamburgs Sonderregelungen erzielt, die die organisierten Kanuten von den Befahrungsverboten in den Landkreisen Uelzen und Lüneburg verschont.

 

Hans-Ulrich Sonntag