Befahrungsregelungen


Aktuelle Meldungen

Bootsanleger der Lachte km13,0 wieder nutzbar

(31. 07. 2023)

Der Bootsanleger der Lachte in Lachendorf bei der Feuerwehr, Fluss-km 13,0, ist nach Abschluss der Abrissarbeiten an dem Feuerwehrgebäude wieder nutzbar.

Foto zur Meldung: Bootsanleger der Lachte km13,0 wieder nutzbar
Foto: Bootsanleger der Lachte km13,0 wieder nutzbar

100 Jahre Sport und Freizeit auf der Oker

(28. 04. 2023)

Vorstellung des Buches „100 Jahre Sport und Freizeit auf der Oker“ im Rahmen der Oker-Frühjahrsfahrt


Am Samstag den 22.04.2023 wurde das Buch „100 Jahre Sport und Freizeit auf der Oker – 1920-2020: Braunschweiger Kanu-Club in Stadt und Gesellschaft“ vorgestellt. Die Vorstellung fand im Rahmen einer der Oker-Frühjahrsfahrt von Börßum nach Braunschweig statt, auf einer traditionsreichen Strecke, die durch die Nähe des Börßumer Bahnhofs zur Oker seit Beginn der Faltboootzeit vor ungefähr 100 Jahren befahren wird. Die Fahrt, an der 40 Kanutinnen und Kanuten aus 8 Vereinen der Region teilnahmen, endete bei bestem Wetter im Braunschweiger Kanu-Club (BKC) mit gemütlichem Beisammensein bei Kaffee und Kuchen und der Vorstellung des Buches durch den Autor Volker Zelinski.

 

In dem Buch „100 Jahre Sport und Freizeit auf der Oker – 1920-2020: Braunschweiger Kanu-Club in Stadt und Gesellschaft“ wird der Weg des BKC mit all seinen Höhen, Tiefen und Erfolgen nachgezeichnet. Der BKC wurde im Jahr 1920 von Otto Ralfs, als erster Kanu-Verein in Niedersachsen gegründet. Die Vereinsgeschichte ist eingebettet in die Lokalgeschichte und das überregionale Geschehen. Tiefgreifende Veränderungen er-fuhr der BKC beispielsweise durch die allumfassende Einflussnahme nationalsozialistischer Politik, die selbstredend den Sportbereich in ihrem Sinn umzugestalten trachtete und durch die Zerstörung des Vereinsgebäudes im Zweiten Weltkrieg. 1946 startete der Verein unter politisch völlig veränderten Bedingungen neu. 


Das Buch wendet sich nicht nur an alle Kanutinnen und Kanuten in Braunschweig und Umgebung, sondern auch an alle wassersportgeschichtlich Interessierten und all jene, die an der Entwicklung der Oker und den Aktivitäten auf diesem Fluss in den vergangenen 100 Jahren interessiert sind.


Aus den umfangreichen Unterlagen des Vereins und vielen weiteren Quellen werden die Vereinsentstehung, seine Beteiligung an der Verbandsarbeit, das Aufblühen des Renn- und Wandersports sowie die Ablösung des Rennsports durch Kanupolo als Wettkampfart und die kurze Episode der Slalomsparte bis zur Gründung der Kanuabteilung des RSV beschrieben. Der Einfluss umweltpolitischer Maßnahmen für Wassersportler seit den 1970er Jahren wird ebenso thematisiert wie die langfristigen Auswirkungen der Professionalisierung des Wettkampfsports und des veränderten Freizeitverhaltens auf die Vereinsentwicklung.


Viele Details und zahlreiche Abbildungen lassen das Geschehene lebendig werden, ergänzt durch die ein oder andere Anekdote aus den vergangenen Jahrzehnten.


Das Buch im DIN A 4-Format mit 364 Seiten und ca. 300 Abbildungen wurde von der Braunschweigischen Sparkassenstiftung, der Richard Borek Stiftung und dem Fachverband Kanu Bezirk Braunschweig gefördert und kann beim Autor Volker Zelinski und im Buchhandel für 29,80 € bezogen werden.
 

[Download]

Foto zur Meldung: 100 Jahre Sport und Freizeit auf der Oker
Foto: Ulrich Sonntag (Vorsitzender des Fachverbandes Kanu Bezirk Braunschweig), Birgit Hoffmann (BKC), Volker Zelinski (BKC und Autor des Buches), Claudia Drews (2. Vorsit-zende des BKC), Foto: BKC.

Überarbeitete Verordnung im LK Rotenburg/Wümme in Kraft

(01. 06. 2022)

Die Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – wurde zum 17.03.2022 angepasst. Bei der Vorbereitung dieser Änderung gab es eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unterer Naturschutzbehörde und dem LKV.

Die allgemeinen Regelungen sind grundsätzlich bis auf marginale Änderungen wie in der vorherigen Version geblieben. Auch die Anmeldung der Befahrung der Oste-/Wümme-Nebengewässer ist weiterhin per Mail unter wasserwandern@lk-row.de zu beantragen.
Für DKV-Vereine gibt es jetzt die Möglichkeit, eine langfristige Sammelgenehmigung zu beantragen, wodurch dann nicht jede Befahrung einzeln beantragt werden muss. Hierzu muss der jeweilige Verein einen Antrag mit einer Namensliste der dort fahrenden Mitglieder beim Landkreis Rotenburg einreichen.

 

Die neue Regelung wurde auch in die Übersicht der Befahrungsregelungen für die jeweiligen Geäwsser eingearbeitet: Übersicht Befahrungsregelungen

 

 

Link zur Verordnung:

Neue Kanu-Verordnung im Landkreis Rotenburg

Befragung Paddler und Kanuten zum Paddeln auf der Oste und Wümme

(12. 01. 2022)

Der Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) hat eine Umfrage für Paddler und Kanuten online gestellt, die auf der Oste und Wümme unterwegs sind.

Den Online-Fragebogen kann man in max 10 Minuten beantworten.

 

Hier geht es zum Fragebogen: https://www.surveymonkey.de/r/Kanu-Umfrage_LKROW

 

 

Hintergrund der Befragung ist die Erarbeitung eines „Entwicklungskonzeptes für eine umweltverträgliche Attraktivierung und nachhaltige Qualitätssicherung der Wasserwanderwege Oste und Wümme im Landkreis Rotenburg (Wümme)“ durch Joanna Sewöster, Studentin im Master-Studiengang „Nachhaltiges Tourismusmanagement“ an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde UND  derzeit Praktikantin beim Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) e.V.. Um die Infrastruktur an den Wasserwanderwegen zu optimieren, so dass sie geltenden Ansprüchen und Bedürfnissen genügen, sollen konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt werden.

Befahrungshinweis zur Wümme in Ottersberg

(01. 11. 2021)

Seit August 2021 ist die Befahrung des Wümme Nordarm ab dem Abzweig Wümme Südarm (KM 20,95) bis zur Bundesstraßenbrücke (B75) in Ottersberg (KM18,64) verboten. Dort wurde im Bereich des Amtshof Munition gefunden, welche erst geborgen werden muss.

Leider gibt es hierzu keine offizielle Information zum aktuellen Stand von der zuständigen Gemeinde Ottersberg. Nur einen Zeitungsartikel von August 2021.

Munitionsfund in Ottersberger Wümme | Ottersberg (kreiszeitung.de)

Als Alternative kann seit dem 01.11.2021 wieder der Wümme Südarm befahren werden. Die Sohlgleite an der Schleuse 5 (Abzweig Südarm) ist fast fertiggestellt und kann nach vorheriger Besichtigung ggfls. linksseitig befahren werden. Alternativer Ausstieg ist dort die Bundesstraßenbrücke (KM 13,51) oder besser die Umtragestelle der Schleuse 4 (KM 13,21).

 

Foto zur Meldung: Befahrungshinweis zur Wümme in Ottersberg
Foto: Befahrungshinweis zur Wümme in Ottersberg

Umbau Wehr Osterloh abgeschlossen

(27. 08. 2021)

Der Umbau des Wehres in Osterloh ist abgeschlossen und der Altarm Theewinkel ist über das Raugerinne befahrbar.

Die Aller fließt nun über das Raugerinne und anschließend  im großen Bogen durch den Altarm Theewinkel. Der Flusslauf wird damit 1,4 km länger.

Das Raugerinne (14 Querriegel) wurde bereits mit Einer- und Zweierkajaks und auch SUP-Boards befahren.

Das Umfahren der Riegel erfordert, zumindest bei längeren Booten, etwas Körpereinsatz.

Da hinter den Riegeln jeweils zahmes Kehrwasser herrscht, ist es eine eher entspannte Slalomfahrt mit Spaßfaktor, sogar gegen die Strömung. 

Der Altarm führt vor Augen wie schön die Aller vor den Begradigungsmaßnahmen insgesamt gewesen sein muss.

Zum eventuellen Umtragen der Boote sind Aus- und Einstiegstellen vorhanden.

Über kleinere Nachbesserungen ist der LKV mit dem NLWKN im Gespräch.

Der Transportweg beträgt ca. 500 Meter.

Dank des Einsatzes des LKV - hier besonders aufgrund des Verhandlungsgeschickes von Ulli Sonntag -  ist aus der ehemals vorgesehenen Totalsperrung eine wirkliche Bereicherung unseres Paddelreviers geworden.

Uli Lüdeke

14.08.2021

Foto zur Meldung: Umbau Wehr Osterloh abgeschlossen
Foto: Umbau Wehr Osterloh abgeschlossen

Umbau Wehr Osterloh kurz vor Abschluss

(06. 07. 2021)

Der Umbau am Wehr Osterloh steht vor dem Abschluss. Die Strecke ist jedoch noch gesperrt und dies ist auch unbedingt zu beachten!

Es wird jetzt noch der Damm an der alten Wehranlage aufgeschüttet. Erst dann fließt die gesamte Wassermenge durch den Altarm.

 

Größte Flussentwicklungsmaßnahme vor dem Abschluss (msn.com)

 

 

Strukturelle Entwicklung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Aller bei Osterloh | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)

Wassersport auf dem Steinhuder Meer

(31. 05. 2021)

Unten angehängt finden Sie die aktuellen Informationen zum Wassersport auf dem Steinhuder Meer.

[Wassersport auf dem Steinhuder Meer]

Kennzeichnung der Kanus

(11. 03. 2021)

Seit dem 01.03.1995 gilt die Verordnung für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Nach dieser Verordnung sind Kanus von der Führung eines amtlichen Kennzeichens befreit. Dennoch besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen die Verpflichtung, Boote zu kennzeichnen (s. Binnenschifffahrtsstraßenordnungen). Dazu muss der Bootsname von außen deutlich lesbar sein. Zusätzlich sind Name und Anschrift des Eigentümers und die Telefonnummer an einer erkennbaren Stelle anzubringen. 

 

Der Deutsche Kanu-Verband empfiehlt alle Boote und SUP-Boards – auch Boote, die zur Befahrung von Kleingewässern genutzt werden – in der o.a. Art und Weise zu kennzeichnen. 

 

Zusätzlich sollten DKV-Mitglieder ihre Boote mit dem DKV-Logo kennzeichnen. In einzelnen Landesschifffahrtsordnungen (z.B. Landesschifffahrtsordnung des Landes Brandenburg und der Bodenseeschifffahrtsordnung) wird expliziert auf die Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge eingegangen. Mit dieser Empfehlung des Deutschen Kanu-Verbandes sind diese erweiterten Regelungen in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht bereits berücksichtigt. 

 

Links:

Verordnung für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen: https://www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html 

 

Binnenschifffahrtsstraßenordnung: 
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html 

 

Bodenseeschifffahrtsordnung: 
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BodSeeSchOEV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz= true

 

Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv 

Sperre und Gewässerwarnung für Ruderer und Kanuten

(15. 02. 2021)

Mittelweser - km 204,47 - km 354,20

 

Sperre und Gewässerwarnung für Ruderer und Kanuten für die Nutzung der Mittelweser-Wehrarme incl. Bootsgassen wegen Eisaufbruch im 24 h Betrieb und gesteigerter Wasserführung mit Eisabfuhr über die Wehranlagen.

 

Bitte anliegende Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 14/2021 des WSA-Weser beachten!

[Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 14/2021 des WSA-Weser]

8 neue Verordnungen in Niedersachsen verabschiedet

(27. 01. 2021)

Es sind 8 neue Verordnungen durch die Kreistage in Harburg und Celle behandelt worden. Die Informationen stammen direkt von den Unteren Naturschutzbehörden und dem Kreistagsinformationssystem.

Zu allen Verordnungen haben wir teils mehrfach Stellungnahmen geschrieben und Ortstermine mit den Naturschutzbehörden wahrgenommen.

 

Der Kreistag Harburg hat vor einer Woche 5 neue Verordnungen verabschiedet.

  • Luhe mit Nebengewässern
  • Untere Seeveniederung
  • Elbeniederung von Avendorf bis Rönne
  • Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze
  • Gräben und Altwässer der Elbmarsch (Ilmenau und Nebengewässer)

 

Alle Verordnungen sollen zum 1. März in Kraft treten, sind aber noch nicht veröffentlicht.

Lediglich in der Verordnung „Gräben und Altwässer der Elbmarsch (Ilmenau und Nebengewässer)“ wurden unsere Einwände nur teilweise berücksichtigt. In den 4 anderen Verordnungen unsere Einwände voll übernommen.

 

In Landkreis Celle wurden Ende Dezember 3 Verordnungen im Kreistag behandelt, die in Kürze veröffentlicht und in Kraft treten werden.

  • Allertal
  • Örtze
  • Bruchbach

 

Hier wurden besonders in der Verordnung „Allertal“ zahlreiche Änderungen von uns eingebracht und im Text aufgenommen.

Für die Örtze ändert sich nichts. Hier gilt die Heidebachverordnung von 2005. Der Bruchbach war bisher gesperrt und bleibt es weiterhin.

Wenn uns die amtlichen Texte vorliegen, werden wir die Befahrungsregeln in Abstimmung mit dem Gewässerredakteur überarbeiten.

Erfolg für den Kanusport

(15. 01. 2021)

Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (NSG-HA) ist in Kraft getreten.

 

Wir haben für den organisierten Kanusport einen großartigen Erfolg erzielt. Die Region Hannover hatte in ihrer ursprünglichen Version der Verordnung umfangreiche Sperrungen für den Wassersport vorgesehen. Durch den öffentlichen Widerstand aus den Vereinen in der Presse und mit Unterstützung des Landes-Sportbundes Niedersachsen ist es dem LKV gelungen so umfangreiche Änderungen einzubringen, dass der Verordnungsentwurf von der Region zurückgezogen und überarbeitet wurde. Unsere Stellungnahme umfasste insgesamt 15 Seiten plus Anlage.

 

Im Anhang befindet ein Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 02-2021 der Region Hannover vom 14.01.2021 mit der Verordnung zum NSG „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ (NSG-HA 239). Diese ist mit der Verkündung in Kraft getreten.

 

In der VO wurden unsere Anregungen alle berücksichtigt. Mehr war nicht zu erzielen. Die Sperre im südlichen Bereich verlängert sich in den Wintermonaten vom 1. Nov. bis zum 31. März sowie zu Himmelfahrt auf dem gesamten Bereich. Die Bootshäuser wurden aus dem VO-Gebiet heraus genommen. Die DKV-Kanuten werden eindeutig besser gestellt als nicht organisierte Freizeitpaddler! Es ist von Vorteil Mitglied im DKV zu sein.

 

Unsere Bemühungen haben Erfolg gehabt.

Vielen Dank an alle Unterstützer!

 

Hier der für uns wichtige Teil der Verordnung für den eiligen Leser:

 

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leineaue

zwischen Hannover und Ruthe“ in den Städten

Hemmingen, Laatzen und Pattensen sowie der Landeshauptstadt

Hannover, Region Hannover und

der Stadt Sarstedt, Landkreis Hildesheim (Naturschutzgebietsverordnung

„Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ - NSG-HA 239)

 

 

§ 5

  Freistellungen

(1) Die in den Absätzen 2 bis 9 und 11 aufgeführten

Handlungen oder Nutzungen sind von den Verboten

des § 4 Absätze 1 und 2 freigestellt.

.

                              .

11. das Durchfahren des NSG mit kleinen Fahrzeugen

ohne Eigenantrieb im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1

des Niedersächsischen Wassergesetzes

a) auf der Leine vom Bootsanleger Ohestraße bis

zur L 389 ganzjährig, mit Ausnahme von Himmelfahrt.

Das Anlanden ist ausschließlich an

den vorhandenen Anlegestellen zulässig,

b) auf der Leine von der B 443 bis zum Bootsanleger

Ohestraße ohne Anlanden ganzjährig, mit

Ausnahme von Himmelfahrt, ausschließlich

für im Deutschen Kanuverband organisierte

Kanuten und im Deutschen Ruderverband

organisierten Ruderern mit entsprechender

Bootskennzeichnung,

c) auf der Leine von der Ruther Straße bis zur B

443 und auf der Innerste ohne Anlanden in

der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober, mit

Ausnahme von Himmelfahrt, ausschließlich

für im Deutschen Kanuverband organisierte

Kanuten und im Deutschen Ruderverband

organisierten Ruderern mit entsprechender

Bootskennzeichnung,

 

Es ist der Erfolg unserer konsequenten Verhandlungsstrategie, die die Ausbildung und das Können von organisierten Kanuten herausstellen sowie das verantwortungsbewusste Verhalten von Kanuten in der Natur.

So wurden mit öffentlichem Druck über die Presse und den Medienanstalten bereits 2019 und 2020 für die Ilmenau zwischen Uelzen und Lüneburg vor den Toren Hamburgs Sonderregelungen erzielt, die die organisierten Kanuten von den Befahrungsverboten in den Landkreisen Uelzen und Lüneburg verschont.

 

Hans-Ulrich Sonntag

[Amtsblatt 02 Region Hannover vom 14.01.2021 (Auszug)]

LKV Revierbeschreibung Hamme

(24. 06. 2020)

Manfred Schütte                         30.01.2020

 

LKV Revierbeschreibung:

 

Neue Befahrensregelung für die Hamme und weitere Gewässer im Landkreis Osterholz:

Mit Erlass der 1.Änderungsverordnung vom 3.9.2019 zur Sammelverordnung (SVO) vom 10.3.2017 des Landkreises Osterholz liegt nun eine ab sofort verbindliche Befahrensregelung für die Hamme und einige Nebengewässer vor.

Die §§ 9 der SVO verbieten das Befahren aller Gewässer in der Hammeniederung und in Teilbereichen des Teufelsmoores und legen  dann eine Reihe von Ausnahmen fest.

Für nicht motorisierte Boote (das sind u.a. wir Paddler) ist freigestellt:

Das Befahren der Hamme  selbst und des Hafenkanals, der Semkenfahrt und der Beek. Gepaddelt werden darf jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:         

Die Hamme  darf vom 1.11. bis 31.3 zwischen Melchers Hütte und Neu Helgoland nicht befahren werden. Der Campingplatz Waakhausen ist also im Winter über Wasser nicht erreichbar. Die Semkenfahrt ist aber grundsätzlich befahrbar.

Die Neuregelung für die Beek sieht für diesen Bereich vor:

Freigestellt ist mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde das Befahren vom 15.07. bis zum 15.10. durch Gruppen mit bis zu 6 Booten, die durch Personen geführt werden, die nachvollziehbar über die örtlichen ökologischen und naturschutzrechtlichen Gegebenheiten informiert sind; die führenden Personen müssen eine naturschutzverträg-liche Durchführung des Befahrens und eine sachgerechte Information der Teilnehmer ge-währleisten können; die Anzahl der Gruppenfahrten ist begrenzt auf 3 pro Woche. Anstelle einer Gruppenfahrt ist mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde auch das Befahren durch eine einzelne Person unter denselben Bedingungen freigestellt;“

Die Zustimmung ist vorher beim Planungs-und Naturschutzamt des LK Osterholz ( ) einzuholen.

Das Breite Wasser ist gesperrt. Auch die Beek oberhalb der Teufelsmoorstraße ist gesperrt.

Fürs Einsetzen, Anlegen und Einholen von Kanus dürfen nur die vor Ort gekennzeichneten Anlegestellen wie z.B. Tietjens Hütte, Melchers Hütte, Neu Helgoland, Pionier Brücke und Hammebrücke Teufelsmoorstraße  (Gasthaus Schamaika) genutzt werden. Weitere Stellen können der Verordnung entnommen werden.

Ansonsten gibt es für die Hamme oberhalb von Tietjens Hütte ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr.

Für Stehboards (SUP) gelten folgende eigene Regelungen:  Befahren werden darf die Hamme  unterhalb der Straßenbrücke bei Tietjens Hütte und der Hafenkanal einschließlich des Einsetzen und Einholen an den für Paddler zulässigen Anlegestellen, ferner Einsetzen an der Slipanlage des Hafenkanals.

 

Für motorisierte Fahrzeuge gelten eigene Regelungen. Für sie gibt es u.a. zahlreiche streckenbezogene Fahrverbote. Davon freigestellt sind private Kanus  mit einem Elektromotor mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 400 Watt.

Drachenboote und Wasserfahrzeuge, die keine Boote sind dürfen überhaupt nicht fahren.

 

Die jetzt gültige Verordnung findet sich als Lesefassung  unter folgendem Link:

https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/sammelverordnung-901001663-21000.html

 

Naturverträgliches Verhalten ist auf allen Gewässern gefordert.

 

Manfred Schütte

Aktuelle Informationen zur Örtze

(22. 06. 2020)

Aktuelle Informationen zur Örtze (Nebenfluss der Aller) und weiterer Heidebäche

 

Liebe Sportfreunde, die Befahrung der Örtze ist durch die „Verordnung des Landkreises Celle zum Schutze von Heidebächen vom 18.03.2005“ geregelt.

 

Bei der Auslegung des Verordnungstextes gab es nun unterschiedliche Ansichten seitens des Landkreises Celle und des LKV Niedersachsen. In Gang kam das Ganze durch eine Anzeige durch Privatpersonen gegen Kanuten die die Örtze stromauf gepaddelt sind. Die Folge waren Anhörungsverfahren mit der Folge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Der Landkreis legt den Text der Verordnung

 

§ 5

Einschränkungen des Gemeingebrauches an Gewässern

 

  1. Zulässig ist das Befahren folgender Bachabschnitte mit den genannten Einschränkungen:

 

    1. Örtze bachabwärts:

 

- ab der Mühle in Müden

- in der Zeit vom 16.05. bis 14.10. jeden Jahres in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr

- ausschließlich mit Paddelbooten (Kanus, Canadier und Kajaks) von maximal 6 m Länge und maximal 1 m Breite

- soweit der jeweils an den Ein- und Ausstiegstellen gesetzte Pegel „grün“ anzeigt………

 

 

so aus, dass damit auch die Fahrtrichtung, nämlich „bachabwärts“ vorgegeben ist. Wir, der LKV, haben es so nicht interpretiert.

Hier der Link zur Verordnung des Lk Celle:

 

https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/umwelt-und-laendlicher-   raum/naturschutz/natur-und-landschaftsschutz/befahrensregelung-fliessgewaesser-heidebach-  verordnung.html

 

Wer hier keine Schwierigkeiten haben möchte, sollte die Örtze und die anderen Heidebäche aus der o. a. Verordnung nur stromabwärts befahren. Gerade an der Örtze gibt es viele Beobachter, die Fehlverhalten gern zur Anzeige bringen!

 

Eine weitere Schwierigkeit bei der Befahrung der Örtze ist die Beachtung der Pegelregelung. Wer an einem grün zeigenden Pegel einsteigt, kann nicht davon ausgehen, dass der Pegel im weiteren Verlauf an den nachfolgenden Pegelstellen auch grün ist.

 

Auf Nachfrage habe ich vom Landkreis, Bereich Wasserwirtschaft, die nachfolgende Information erhalten:

 

Nach zwei Jahren Trockenheit muss festgestellt werden, dass die Örtze nicht mehr auf der gesamten Fließlänge aus dem Grundwasser der angrenzenden Flächen gespeist wird,

 

sondern sich die Fließrichtung stellenweise umdreht, so dass das Grundwasser aus der Örtze gespeist wird. Dies führt zu einer rapideren Verringerung der abfließenden Wassermengen.

 

Die Wasserarmut der Örtze ist leider ein Phänomen, das nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen in Zukunft häufiger auftreten wird. Gleichzeitig werden auch extremere Hochwasserereignisse prognostiziert. Der Klimawandel hat bedauerlicherweise auch in unserem Landkreis Einzug gehalten. In den letzten beiden Jahren sind aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit andere Gewässer zweiter Ordnung im Landkreis Celle sogar gänzlich trocken gefallen. In Bezug auf diese Gewässer hat die Örtze bisher den Vorteil, dass aus ihrem Einzugsgebiet eine gleichmäßigere Abflussspende gegeben ist und somit die Gewässerlebensgemeinschaft der Örtze in diesen Zeiten nur geringe Schädigungen erfahren musste. Leider reicht  die Wassertiefe zum Bootfahren damit trotzdem oft nicht mehr aus. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird sich dies dramatisch deutlicher auch auf die Wassersituation der Örtze auswirken.

 

 

Hans-Ulrich Sonntag

Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e.V. - Vizepräsident Freizeitsport -

mailto:  www.kanu‐niedersachsen.de

Arbeiten an der Stauanlage Warfelde und deren Auswirkungen

(22. 04. 2020)

In der Anlage finden Sie eine Information des Bremischen Deichverband zu Arbeiten an der Stauanlage Warfelde und deren Auswirkungen.

[Arbeiten an der Stauanlage Warfelde und deren Auswirkungen]

Baustelle auf der Düte - Sperrung

(23. 01. 2020)

 

Wegen Neubauarbeiten an der Autobahnbrücke der BAB 1 über die Düte im Stadtgebiet Osnabrück (Fluss-km 6,5 (52.296629, 7.941121) ist eine Baustelle in der Düte vorhanden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Sommer 2021 dauern. Ein Durchfahren der Baustelle ist nicht möglich. Da der Baustellenbereich aus Sicherheitsgründen großflächig gesperrt ist, besteht keine Umtragemöglichkeit.

Kanuten werden daher gebeten, ihre Fahrten in diesem Bereich so zu planen, dass sie vor der Baustelle enden (z.B. Straßenbrücke Atter: Birkenallee oder bereits Hüninger Weg) oder erst nach der Baustelle beginnen.

Eine Sperr- und Hinweisbeschilderung ist vor den Ausstiegen vorhanden.

[Aushang Baustelle auf der Düte]

Foto zur Meldung: Baustelle auf der Düte - Sperrung
Foto: Düte

Bericht des Vizepräsidenten Freizeitsport

(08. 01. 2020)

Der Jahresbericht 2019 des Vizepräsidenten Freizeitsport finden Sie unten als pdf-Datei angehängt.

[Jahresbericht Vizepräsident Freizeisport]

Kanu-Verordnung im Landkreis Lüneburg

(01. 08. 2019)

Kanu Verordnung im Landkreis Lüneburg vom Kreistag verabschiedet.

Sie tritt für die Ilmenau, Luhe und Lopau am 8. August in Kraft

 

 

Die Kanu Verordnung ist beschlossen und Sie differenziert zwischen dem organisierten Wassersport der Vereine und dem gewerblichen Bootsverleihern. Anlass für den Landkreis waren Beschwerden über alkoholisierte Paddler auf den Gewässern besonders an Himmel-fahrt und Pfingsten.

Auf Drängen der Lüneburger Wassersportvereine mit Unterstützung des LKV Niedersachsen und des LandesSportBundes wurde die ursprüngliche Fassung der geplanten Kanu Verordnung überarbeitet. Wir konnten die Mitarbeiter aus dem Bereich Umwelt im Landkreis in einer konstruktiven Besprechung überzeugen, dass die organisierten Wassersportler im Umgang mit ihren Booten in der Natur keine Schäden verursachen. Die Durchführung von DKV Ökologieschulungen dient u. a. als Nachweis dafür, dass es hier Unterschiede zu den Freizeitaktivitäten bei gewerblichen Anbietern gibt und dass ein Umweltbewusstsein der Kanuten ausgeprägt ist. Gestärkt wurden unsere Argumente durch das Urteil des OVG Lüneburg zur Befahrungsregelung auf der Oertze von 2001.

 

Im Ergebnis sind Kanuten des DKV und die Ruderer des DRV auf der Ilmenau, Luhe und Lopau im Landkreis Lüneburg von den Verboten, wie kein Paddeln nach 20 Uhr sowie an Himmelfahrt und dem Pfingstwochenende als auch der Größenbeschränkung der Boote ausgenommen.

 

In der Verordnung heißt es dazu unter im

 

§ 1 Geltungsbereich

(3) Die Verordnung findet keine Anwendung auf das Befahren durch vereinsmäßig organisierte Wassersportler mit Booten, die außen in gut lesbarer Schrift mit dem Namen des Bootes, des Vereins und des Ortes, in dem der Verein seinen Sitz hat, gekennzeichnet sind.

 

Wer sein Boot nicht entsprechend beschriftet hat, kann diesen Status nicht für sich beanspruchen. Weiterhin sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir die gebotenen Ein- und Aussatzstellen mit den Stegen nutzen. Die Lopau, bisher gesperrt, darf wieder gepaddelt werden.

 

Im Landkreis Uelzen ist derzeit die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ilmenautal“ in Arbeit. Auch hier ist eine derartige Regelung geplant. Wir hoffen, dass wir auch andere Landkreise für differenzierte Regelungen gewinnen können.

 

 

Hans-Ulrich Sonntag
Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e.V. - Vizepräsident Freizeitsport

[LK Lüneburg Amtsblatt 25.07.2019]

Foto zur Meldung: Kanu-Verordnung im Landkreis Lüneburg
Foto: Ilmenau

Neue Befahrungsregelungen an niedersächsischen Gewässern

(26. 02. 2019)

Das Paddeln auf Flüssen und Seen in Niedersachsen wird immer mehr reglementiert: Aktuell sind neun Befahrungsregelungen dazu gekommen, so dass die Gesamtliste des LKV jetzt 147 Positionen umfasst.

 

Seit Beginn des Jahres 2019 sind neue Bestimmungen für die Elbe, die Este und die Lehrde in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem das Anlanden und Zelten auf den Elbinseln und das Befahren von Este und Lehrde.

Die Liste der Befahrungsregelungen mit Stand 20.02.2019 ist hier veröffentlicht.

Foto zur Meldung: Neue Befahrungsregelungen an niedersächsischen Gewässern
Foto: Paddeln auf der Lehrde zeitweise verboten

Paddeln auf der Lehrde im Frühjahr und Sommer verboten: Neue Naturschutz-Verordnung seit 1. Februar 2019 in Kraft

(17. 02. 2019)

Seit dem 1. Februar 2019 gilt auf der Lehrde ein generelles Befahrungsverbot. Im Winterhalbjahr gibt es für bestimmte Strecken Ausnahmen, wenn der Wasserstand ausreicht und die Fahrt zuvor bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt wird. Dies regelt die neue Verordnung für das Naturschutzgebiet „Lehrdetal“, die der Landkreis Verden am 20.12.2018 im Einvernehmen mit den Landkreisen Verden und Rotenburg (Wümme) verabschiedet hat.

 

Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden, in der Stadt Walsrode im Heidekreis und in der Stadt Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Das Befahrungsverbot für die Lehrde ergibt sich aus Paragraf 3 der Verordnung, während die Ausnahmen unter Paragraf 4, Absatz 12 „Freistellungen“ geregelt sind. Hier heißt es:

  • Freigestellt sind in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres das Befahren der Lehrde mit Kajaks bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 30 cm flussabwärts von Lehringen (Brücke K 30) bis zur Mündung,
  • zwischen Brücke K126/K22 (Gross Heins – Idsingen) und Brücke K 30 in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 50 cm flussabwärts nach vorheriger Anzeige bei der zuständigen Naturschutzbehörden der Landkreise Verden und Heidekreis.

 

Der gültige Pegel befindet sich in Lehringen 50 Meter unterhalb Brücke der K30 bei Kilometer 11.

Anzeige der Fahrt beim Landkreis Verden unter E-Mail: naturschutz@landkreis-verden.de, beim Heidekreis über das Kontaktformular auf der Webseite.
 

[NSG]

Foto zur Meldung: Paddeln auf der Lehrde im Frühjahr und Sommer verboten: Neue Naturschutz-Verordnung seit 1. Februar 2019 in Kraft
Foto: Lehrde bei Groß Heins Foto: LK Verden

Luhe, Lopau und Ilmenau sollen an Himmelfahrt und Pfingsten für Kanus gesperrt werden: LKV fordert Mitwirkung

(14. 02. 2019)

Der Landkreis Lüneburg will das Kanufahren auf der Luhe, der Lopau und der Ilmenau an Himmelfahrt und Pfingsten verbieten. Der LKV hat von der Planung aus den Medien erfahren und mahnt seine Mitwirkung an. „Es gibt intelligentere Lösungen als ein pauschales Verbot, das Leihbootfahrer und ökologisch geschulte Kanuten gleichermaßen trifft“, so LKV-Vizepräsident Hans-Ulrich Sonntag.

 

Wie der Landkreis in einer Presseinformation mitteilt, sollen die drei Heideflüsse für Ausflügler gesperrt werden, weil die Natur an den Feiertagen unter besonderem Stress stehe. Hintergrund ist, dass die Gewässer vor allem von Leihbootfahrern stark frequentiert werden und diese betrunken, laut und rücksichtslos unterwegs sind.

 

„Hier werden die organisierten Kanuten für das schlechte Benehmen der Gelegenheitskanuten in Haftung genommen, obwohl sie naturbewusste Wassersportler sind“, beklagt Sonntag. Statt eines pauschalen Verbots für alle, sollte es eine Regelung für diejenigen geben, die man eigentlich meint. So könnten die Verleihunternehmen verpflichtet werden, die Zahl der Boote zu kontingentieren und den Alkoholgenuss in den Booten zu untersagen. Für DKV-Mitglieder müssten die Flüsse befahrbar bleiben; sie seien durch Ökologieschulungen sensibilisiert und gingen schonend mit der Natur an den Gewässern um. Durch ihre Mitgliedsausweise und die Bootsbeschriftung seien sie leicht zu identifizieren. Der LKV-Vizepräsident verweist dabei auf einen Beschluss des Runden Tisches Aktion Luhe mit genau dieser Regelung. Dort hatten Bootsverleiher sich selbst zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet.

 

Der LKV hat inzwischen Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen und seine Beteiligung im Verordnungsverfahren angemahnt, um seine Lösungsvorschläge einzubringen. Es ist ein Gespräch zwischen dem LKV und dem Landkreis für den 12. März 2019 vereinbart worden.

Foto zur Meldung: Luhe, Lopau und Ilmenau sollen an Himmelfahrt und Pfingsten für Kanus gesperrt werden: LKV fordert Mitwirkung
Foto: Die Ilmenau soll für Kanuten gesperrt werden. Foto Landkreis Lüneburg

Erfolg für LKV Niedersachsen: Paddeln an Elbe und Este weiterhin möglich

(24. 01. 2019)

Der beharrliche Einsatz des Landes-Kanu-Verbandes für die Belange des Kanusports hat sich gelohnt: Die neuen Naturschutzverordnungen für die Elbmündung, die Unterelbe und die Este wurden im Einvernehmen mit dem LKV so gestaltet, dass Paddeln weiterhin möglich ist. Geplante, weitgehende Befahrungs- und Anlandeverbote konnten so verhindert werden. „Gesprächsangebote und Lösungsvorschläge von unserer Seite haben sich bewährt“, kommentiert LKV-Vizepräsident Hans-Ulrich Sonntag die Verhandlungsergebnisse mit den Behörden.

 

Befristetes Fahrverbot auf der Este gestrichen

Für das Naturschutzgebiet „Unteres Estetal“ hatte der Landkreis Stade ursprünglich aus ökologischen Gründen ein Befahrungsverbot auf der Este von der Kreisgrenze bis zur Straßenbrücke der B 73 in Buxtehude vorgesehen. Es sollte vom Jahresanfang bis zum 14. Mai gelten. Der LKV hat die Behörde jedoch davon überzeugen können, dass organisierte Kanuten für den schonenden Umgang mit den Naturräumen sensibilisiert sind und die Kanusportverbände dies durch Schulungen vorantreiben. In der jetzt veröffentlichten Verordnung ist nunmehr das Befahren der Este bachabwärts für Paddelboote bis zu sechs Metern Länge und einem Meter Breite freigestellt. Dies gilt zwischen 9 und 18 Uhr und außerhalb von organisierten Veranstaltungen. Ebenso dürfen Boote an Brücken und an umgestürzten Bäumen umgetragen werden. Für die ortsansässigen Kanuten soll es im Managementplan noch weitere Freistellungen geben wie das Aufwärtspaddeln und nach 18 Uhr. Die Befahrungsregeln werden in Kürze angepasst.

 

Kanus in der Elbmündung erlaubt

Auch für den Mündungstrichter der Elbe konnten Einschränkungen abgewendet werden. Im Verordnungstext der zuständigen Landesnaturschutzbehörde hieß es zunächst: Es ist verboten, das Watt mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, mit Booten am Ufer anzulegen oder sich mit Booten im Watt trockenfallen zu lassen. In seiner Stellungnahme, die der LKV über den Landessportbund Niedersachsen einreichte, bat er um eine differenzierte Regelung für Kanus. Mit Erfolg: Das Anlanden von mit Muskelkraft betriebenen Booten im Bereich der Medemmündung und des Altenbrucher Hafens sowie im westlichen Bereich der Ostemündung ist jetzt erlaubt. Zudem sind organisierte Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen ohne Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.

 

Uferbetretungsverbot an der Unterelbe stark gelockert

An der Unterelbe zwischen Geesthacht und Hamburg sind zwei Naturschutzgebiete in Arbeit. Hier hatte der zuständige Landkreis Harburg ein weitgehendes Einsetz- und Anlandeverbot geplant. Wie der Landkreis nun dem LKV mitgeteilt, sollen die Verordnungstexte geändert werden: Insbesondere die im Verfahren von den Kanufahrern eingebrachten Stellen können danach zum Anlanden und Einsetzen mit Booten aufgesucht werden. Die Verbote zum Zelten, Lagern, Grillen oder dem Entzünden von offenem Feuer werden aus der Verordnung gestrichen.

Auch in das Naturschutzverfahren „Elbe und Inseln“, das der Landkreis Stade betreibt, hat der LKV sich eingebracht, nachdem der Kanusport zunächst nicht beteiligt worden war. Hier geht es vor allem darum, die Möglichkeit zum Anlanden und Betreten zu erhalten. Das Verfahren läuft noch.

 

In Niedersachsen gibt es aktuell 143 Befahrungsregelungen aus Gründen des Naturschutzes. In den meisten Fällen sind sie für Kanuten, die ihren Sport umweltverträglich ausüben, nachvollziehbar. Damit das so bleibt, bemüht sich der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen darum, die Interessen des Paddelsports rechtzeitig in die Verfahren einzubringen. Allein seit 2017 ist er in fast 50 Fällen aktiv geworden. Eine Übersicht über die LKV-Stellungnahmen zu Naturschutzverfahren listet die aktuellen Verfahren, die geplanten Beschränkungen für den Kanusport sowie die Stellungnahmen und Lösungsvorschläge des LKV auf.

 

[Verordnungstext Naturschutzgebiet Unteres Estetal]

[Verordnungstext Naturschutzgebiet Mündungstrichter der Elbe]

[Alle LKV-Stellungnahmen zu Naturschutzverfahren]

Foto zur Meldung: Erfolg für LKV Niedersachsen: Paddeln an Elbe und Este weiterhin möglich
Foto: An der Elbemündung bleibt Paddeln erlaubt

DKV-Kampagne gegen Flusssperrung wegen umstürzender Bäume

(04. 01. 2019)

In Rheinland-Pfalz soll erstmals ein Fluss für Kanus gesperrt werden, um Paddler vor herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäume zu schützen. Der Deutsche Kanu-Verband ruft deutschlandweit zum Widerspruch gegen die Behörden-Verfügung auf – auch um zu verhindern, dass dieses Argument auf andere Fälle angewendet wird.

 

Der Glan soll ganzjährig gesperrt werden

Bei der geplanten Flusssperrung geht es um den Glan, einen 90 Kilometer langen Fluss im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Dieser Fluss soll zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zwischen Odenbach und Meisenheim für das Befahren mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ganzjährig gesperrt werden. Aus dem Verordnungstext und seiner Begründung ergibt sich, dass die ganzjährige Sperrung ausgesprochen wird, um Kanuten vor möglichen Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume zu schützen.
 

Übertragung auf andere Fälle verhindern

Wenn diese Begründung durchkommen sollte, kann sie willkürlich auf fast jeden anderen Fluss in Deutschland angewendet werden – denn Bäume stehen nahezu an jedem Gewässer. Die anliegenden Vereine werden Widerspruch einlegen. Auch der DKV wendet sich gegen die Verordnung, weil er die Sicherheitsbegründung für vorgeschoben hält. Der Text des Widerspruchs ist unten unter Downloads zu finden.

 

Widerspruch einlegen

Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Kanu-Vereine oder Einzelpersonen, die früher auf dem Glan gepaddelt sind, ebenfalls mit einem Widerspruch bei der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion) melden. Gerne kann der Widerspruch des DKV als Grundlage verwendet werden, sollte aber natürlich bearbeitet werden und auf die Belange des jeweiligen Kanuvereins oder des einzelnen Paddlers zugeschnitten werden. Der Text steht daher auch als einfache Word-Datei zur freien Verfügung.

Der Widerspruch sollte bis zum 13.01.2019 bei der SGD-Süd eingegangen sein. Ideal ist ein original unterschriebener Text per Post oder – wenn es zeitlich knapp wird – die Zusendung des Widerspruchs per Fax an:

 

SGD Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft,

Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Fischersstraße 12

67655 Kaiserslautern

 

Fax: 0631 / 3674 – 418

 

Zum Schluss noch eine Bitte des DKV: Lasst uns wissen, wenn ihr einen Widerspruch eingereicht habt und sendet uns diesen als Kopie an die DKV-Geschäftsstelle oder an service@kanu.de.

 

[DKV-Widerspruch gegen die Verfügung zum Glan]

[Muster-Widerspruch gegen die Verfügung zum Glan]

Foto zur Meldung: DKV-Kampagne gegen Flusssperrung wegen umstürzender Bäume
Foto: Der Glan soll gesperrt werden für Kanus

Naturschützer und Kanuten rücken zusammen: Gemeinsame Ökoschulung beim WSV Verden

(12. 12. 2018)

Kooperation statt Konfrontation: In Verden beweisen Wassersportler und Naturschützer mit Gemeinschaftsaktionen, dass beide Seiten das gleiche Interesse an Naturerleben und Naturschutz haben. NABU und Wassersportverein Verden haben jetzt gemeinsam eine Ökoschulung für Paddler durchgeführt.

 

Mit 22 Teilnehmern aus ganz Norddeutschland war die Veranstaltung beim WSV Verden außerordentlich gut besucht. Paddelanfänger, Fahrtenleiter und sogar Ausbilder mit EPP 4-Zertifikat für Küste und Touring waren dabei, als Jens Quade, Referent für Umwelt und Gewässer im Bezirk Lüneburg des LKV Niedersachsen in die Theorie einführte. Auf dem Programm standen Grundkenntnisse über Gewässertypen, Gewässerschutz sowie Tiere und Pflanzen im und am Wasser.

 

NABU-Exkursion ins Naturschutzgebiet

Darauf folgt üblicherweise eine gemeinsame Paddeltour, um das Gelernte in der Natur zu vertiefen.

Doch für so viele Teilnehmer – zumal Anfang Dezember – kann das schwierig werden. Also entschied sich Schulungsleiter Jens Quade für eine Alternative: Den Praxisteil gestaltete erstmals der NABU. Zu Fuß ging es durch den Aller-Auwald in Barnstedt. Sylke Bischoff, beim NABU-Bundesverband für das Projekt „Aller-Vielfalt“ verantwortlich, wartete mit interessanten Informationen zur Aller und deren Aue auf. Sie diskutierte mit den Kanuten auch über die mögliche Renaturierung des Flussufers zwischen Celle und Verden, für die sich der NABU stark macht. Überrascht war die NABU-Vertreterin, wie gut die Paddler über die Natur und Prozesse am Fluss informiert sind. Insgesamt zeigte sich: Beide Seiten haben ein gutes Verständnis für die jeweiligen Belange und stimmen in vielen Forderungen überein.

 

Der Öko-Schulungstag war nicht die erste gemeinsame Aktion von Paddlern und NABU in Verden. Bereits zweimal hatte es zuvor eine geführte Kanutour gegeben, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Lebensraum Aller vom Wasser aus näher zu bringen und das Verständnis für notwendige Schutzmaßnahmen zu fördern. Beide Seiten wollen die gute Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen.

 

 

Foto zur Meldung: Naturschützer und Kanuten rücken zusammen: Gemeinsame Ökoschulung beim WSV Verden
Foto: Auwald an der Aller

Kanuten wehren sich gegen Fahr- und Anlandeverbot an der Unterelbe Landes-Kanu-Verband nimmt Stellung zum geplanten Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“

(24. 11. 2018)

Der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen wehrt sich gegen Beschränkungen für den Kanusport an der Unterelbe. In einer Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ des Landkreises Stade weist er darauf hin, dass Kanuten bei Wanderfahrten auf der Elbe dringend auf Ruhepausen an Land angewiesen sind. Ein Betretungsverbot für Ufer und Sandstreifen wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, würde das Paddeln auf der Elbe fast unmöglich machen.

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stade hat das Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets ,,Elbe und Inseln" eingeleitet und setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Union, des Bundes und des Landes um. Das neue Naturschutzgebiet umfasst den niedersächsischen Teil der Elbe zwischen der Stadtgrenze von Hamburg und Wischhafen und ist 7644 Hektar groß. Es besteht zu 78 Prozent aus Wasser und Wattflächen und bezieht nicht nur die Elbe, sondern auch bestehende Naturschutzgebiete am Rande mit ein. Ziel ist es unter anderem, den Schierlings-Wasserfenchel, aber auch die bedeutende Seehund- und Vogelpopulation schützen.

 

Kanuten werden auf die Schifffahrtstraße gedrängt

Laut dem Verordnungsentwurf ist es verboten, außerhalb von Bundes- und Landeswasserstraßen die Gewässer mit Booten zu befahren, Boote am Ufer festzumachen oder sich mit Booten auf den Wattflächen trockenfallen zu lassen. Das Befahren, Anlegen, Festmachen und Slippen ist nur im Bereich der Bundeswasserstraße freigestellt. „Diese Regelung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Die Kanuten mit ihren Booten auf die Schifffahrtsstraßen zu drängen, ist allein aus Gründen der Sicherheit nicht vertretbar“, heißt es in der Stellungnahme des LKV Niedersachsen. Zudem könnten Kanuten die üblichen Anlagen zum Anlegen und Festmachen nicht nutzen, da die Stege an Größe und Höhe von Motorjachten orientiert seien.

 

Kein Anlanden am Ufer oder an Sandstreifen

Der LKV weist zudem darauf hin, dass Kanusport als Natursportart nicht vergleichbar ist mit motorbetriebenen Sportbooten. Kanuten sind zur Ausübung ihres Sports auf Rastplätze angewiesen. Dabei kann es auch erforderlich sein, den Gezeitenwechsel im Verlauf einer Flussbefahrung abzuwarten. Je nach Wetter bzw. Wind- und Wellenlage müssen Kanuten dazu an unterschiedlichen Bereichen des Ufers entlang des Flusses anlanden können.

 

Die weitgehenden Einschränkungen stehen nach Auffassung des LKV im Widerspruch zu weiteren Aussagen der Verordnung. So sollen die bislang bestehenden Möglichkeiten des Naturerlebens im Naturschutzgebiet weiterhin gewährleistet bleiben. Dabei scheint der Kanusport überhaupt nicht berücksichtigt worden zu sein.

 

LKV schlägt Lösung vor

Um das gefahrlose Kanufahren auf der Unterelbe, das auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblickt, weiterhin zu gewährleisten, schlägt der LKV folgende Formulierung für die Verordnung vor: „Die Wasserfläche der Elbe außerhalb der Schifffahrtsstraßen darf mit Muskelkraft betriebenen Booten befahren werden. An ufernahen Sandstreifen des Naturschutzgebietes darf mit Muskelkraft betriebenen Booten angelandet, und der Sandsteifen darf hierbei betreten werden.“ Weitergehende Regelungen sollen in einem späteren Managementplan getroffen werden, zum Beispiel das Übernachten im Zelt an bestimmten Plätzen für eine Nacht.

 

Der LKV hat bereits unabhängig von seiner schriftlichen Stellungnahme Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stade aufgenommen und seine Einwände geltend gemacht. Die bisherigen Gespräche waren konstruktiv; insofern ist zu hoffen, dass sie bald fortgesetzt werden und zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung führen.

 

Der Text des Verordnungsentwurfs, die Begründung und die dazugehörigen Karten finden sich auf der Homepage des Landkreises Stade. 

 

Alle LKV-Stellungnahmen zum Schutz von FFH-Gebieten finden sich hier.

[LKV-Stellungnahme zum NSG-Entwurf Elbe und Ineln an den Landkreis Stade]

Foto zur Meldung: Kanuten wehren sich gegen Fahr- und Anlandeverbot an der Unterelbe  Landes-Kanu-Verband nimmt Stellung zum geplanten Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“
Foto: Kanuten auf der Elbe brauchen Trittsteine, wie zum Beispiel einen Übernachtungsplatz am Schwarztonnenstrand. Im Hintergrund die Fahrrinne.

Immer mehr Befahrungsregelungen an niedersächsischen Gewässern

(30. 10. 2018)

Immer häufiger müssen sich Kanuten auf Einschränkungen für das Paddeln in Niedersachsen einstellen: Eine aktuelle Übersicht des Landes-Kanu-Verbandes verzeichnet 143 Befahrungsregelungen aus Gründen des Naturschutzes. Im Jahr zuvor waren es noch 124 gewesen.

 

Ökoschulungen für Vereinskanuten

Als Natursportler haben Paddler in vielen Fällen zwar Verständnis für Schutzvorschriften; gleichzeitig weisen sie aber darauf hin, dass vor allem die organisierten Kanuten sensibilisiert und geschult für den schonenden Umgang mit den Naturräumen sind. Die Vereine und Verbände des Kanusports bieten dafür regelmäßig Ökologieschulungen an. Daher appellieren sie an die Naturschutzbehörden, nicht pauschal Befahrungs- und Betretungsverbote auszusprechen, sondern mit ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die beiden Seiten gerecht werden. Störungen der empfindlichen Ökosysteme ließen sich unter anderem mit zeitlich oder räumlich befristeten Regelungen vermeiden.

 

LKV bietet Gespräche an

Der LKV bemüht sich daher darum, mit den Unteren Naturschutzbehörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte) ins Gespräch zu kommen, bevor Verordnungsentwürfe für die Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete fertiggestellt oder sogar beschlossen sind. Da die Kanuvereine und der Verband nicht automatisch von den Behörden beteiligt werden, erfahren sie jedoch nicht immer von geplanten Verordnungen. Alle Vereine und Paddler, die von Planungen vor Ort erfahren, sind gebeten, den LKV zu informieren. Dies gilt umso mehr, als die Unteren Naturschutzbehörden derzeit besonders viele Schutzverfahren für FFH-Gebiete ausweisen – das sind die Naturräume, die das Land nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU nach Brüssel gemeldet hat. Sie müssen bis Ende 2018 unter Schutz gestellt werden. Seit 2017 hat der LKV bereits in mehr als 40 Fällen Stellung zu solchen Verfahren genommen.

 

Kanuten sind verpflichtet, sich vor dem Befahren eines Gewässers über mögliche Einschränkungen zu informieren. Die aktuellen Regelungen für die niedersächsischen Gewässer fließen in die Gewässerdatenbank des Deutschen Kanu-Verbandes ein.

[Befahrungsregelungen an niedersächsischen Gewässern Stand 30.10.2018]

[Übersicht über LKV-Stellungnahmen zur FFH-Schutzgebieten]

Foto zur Meldung: Immer mehr Befahrungsregelungen an niedersächsischen Gewässern
Foto: Das Allertal bei Wolfsburg ist Naturschutzgebiet

Schutzgebiete: LKV kann Befahrungsverbote verhindern

(01. 10. 2018)

Immer wieder drohen bei der Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten Einschränkungen für Paddler. In manchen Fällen gelingt es dem LKV jedoch, die Interessen des Kanusports zu wahren und Befahrungs- oder Betretungsverbote zu verhindern. Gelungen ist dies zum Beispiel bei der Lahe, der Ise, an der Aller und Nebenflüssen; an der Tideweser und an der Jeetzel gibt es konstruktive Gespräche zwischen dem LKV und dem jeweiligen Landkreis. Doch nicht alle Behörden bedenken die Besonderheiten des Natursports Paddeln oder berücksichtigen die Einwände des Verbandes.

 

Rund 40 Mal Stellung genommen

Seit 2017 hat der LKV zu mehr als 40 Schutzgebietsverfahren Stellung genommen. Betroffen waren große Gewässer wie Elbe, Weser, Ems, Dümmer und Steinhuder Meer, aber auch kleinere Flüsse wie die Gerdau, die Innerste, die Jeetzel und die Wümme. Bei den meisten handelt es sich um beliebte Paddelgewässer. Mit Ausnahme von sieben Fällen sahen die Verordnungsentwürfe Einschränkungen für Kanuten vor: Zur Palette gehören Uferbetretungsverbot, teilweise oder komplette Gewässersperrung und mangelhafte Ein- und Aussetzmöglichkeiten. In einem Fall wäre ein Kanuklub ganz von seinem Fluss abgeschnitten worden. 

 

Erfolge für den Kanusport

Die meisten Verfahren sind noch im Gang, dennoch zeichnen sich einige Erfolge für den Kanusport ab: So konnten beispielsweise an der Lahe, an der Ohe und an der Ise einvernehmliche Befahrungsregelungen gefunden werden. Das vorgesehene Anlandeverbot an der Tideweser soll abgemildert werden. Nicht berücksichtigt wurden hingegen die Argumente des LKV an der mittleren Gerdau und an der Mittelweser. 

Wo möglich, nimmt der LKV frühzeitig Kontakt zu den Behörden auf und versucht bereits im Vorfeld Lösungen anzubieten, die sowohl den Interessen der Kanuten als auch des Naturschutzes gerecht werden.

 

Naturschutzbehörden besonders aktiv

In den vergangenen Monaten haben die Landkreise in Niedersachsen vermehrt Schutzgebietsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist, dass bis Ende 2018 alle Gebiete, die das Land gegenüber der Europäischen Union nach der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie gemeldet hat, nach deutschem Naturschutzrecht geschützt werden müssen. Es ist zu erwarten, dass noch etliche neue Schutzgebietsverfahren eröffnet werden.

 

Verband nicht automatisch beteiligt

Damit der Landes-Kanu-Verband überhaupt in den Ausweisungsverfahren gehört wird, muss er sehr aufmerksam sein: Nicht alle Unteren Naturschutzbehörden denken überhaupt daran, ihn direkt oder über den Landes-Sportbund zu beteiligen. Wenn zudem die örtlichen Kanuvereine keine Kenntnis davon haben, was an ihren Gewässern geplant ist, kann es passieren, dass eine Verordnung ohne Stellungnahmen aus dem Kanusport erlassen wird. Daher hat der LKV das Niedersächsische Umweltministerium gebeten, die Landkreise auf die mögliche Betroffenheit von Wassersportlern hinzuweisen. Außerdem sind alle Kanuvereine und die Paddler selbst aufgefordert, auf Schutzverfahren und zum Beispiel öffentliche Auslegungen zu achten und sie dem LKV zu melden..

 

Eine Übersicht über die Schutzgebietsverordnungen, zu denen der LKV Stellung genommen hat, befindet sich hier.

 

 

Foto zur Meldung: Schutzgebiete: LKV kann Befahrungsverbote verhindern
Foto: Die untere Wörpe im Landkreis Osterholz-Scharmbeck soll oberhalb des Hainstaus gesperrt werden


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